Versicherung für Rechnung „wen es angeht“

Versicherung für Rechnung „wen es angeht“
Versicherung, bei der der  Versicherte bei Vertragsschluss nicht bezeichnet wird; von Bedeutung, wenn z.B. der Träger des versicherten Interesses wechselt. Es kommen die Vorschriften über die  Versicherung für fremde Rechnung zur Anwendung (§ 80 II VVG).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Für Rechnung, wen es angeht — Für Rechnung, wen es angeht, ist die Seeversicherung genommen, wenn es der Vertrag unbestimmt läßt, ob die Versicherung für eigne oder für fremde Rechnung genommen ist (Handelsgesetzbuch, § 781). Ergibt sich aber bei dieser Versicherung, daß sie… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Hand — 1. Alle Händ voll to dohne, seggt de ol Zahlmann1, on heft man êne. (Insterburg.) – Frischbier2, 1469. 1) Der Name eines Feldwächters in Insterburg. 2. Alten Händen hilft kein Nagelschminken. – Laus. Magazin, XXX, 251. Russisch Altmann V, 85. 3.… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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